AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundebetreuung, Dogwalker-Service, Gassi-Service


1) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund sozialverträglich gegenüber Menschen, sowie anderen Hunden gegenüber ist und Beißvorfälle nicht bekannt sind.

2) Läufige Hündinnen und Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb können grundsätzlich nicht am Gassi-Service teilnehmen.

3) Der Hund muss über einen Grundgehorsam verfügen und gut ohne Leine zu führen sein.

4) Wenn die Situation es erfordert, wird der Hund an der Leine geführt. Dieses gibt insbesondere für die Brut-und Setzzeit.

4) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden, aktuellen Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen. Des weiteren versichert der Hundehalter, dass der mitzuführende Hund mindestens drei mal jährlich regelmäßig entwurmt wird und frei von Endo- und Ektoparasiten ist.

5) Der Hundehalter versichert, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, die auch die Fremdbetreuung eintritt.

6) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gechipt und bei Tasso registriert ist.

7) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund bei dem für ihn zuständigen Amt ordnungsgemäß angemeldet ist und eine Steuermarke besitzt.

8) Verletzt sich oder erkrankt ein Hund während der Betreuungszeit des Dogwalker-Service-Börnsen und hält diser nach pflichtgemäßen Ermessen eine sofortige tierärztliche Behandlung für erforderlich, so sind die dadurch entstandene Kosten im vollen Umfang und unverzüglich durch den Hundehalter an den behandelnden Tierarzt, bzw. den Dogwalker-Service-Börnsen zu erstatten. Fahrtkosten für die tierärztliche Behandlung werden mit 0,48€ pro gefahrenen Kilometer durch den Dogwalker-Service-Börnsen in Rechnung gestellt und jede angefangene 15 Minuten mit 8.-€ berechnet.

9) Die Hundebetreuung erfolgt in der Regel mit anderen freilaufenden Hunden zusammen. Eine Einzelbetreuung erfordert eine besondere Absprache und Vertragsbedingungen.

10) Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Dogwalker-Service-Börnsen, von ihm gemachte Fotos, die den Hund während der Betreuungszeit abbilden, auf der eigenen Homepage und zu eigenen Werbezwecken veröffentlichen darf.

11) Absagen für den Gassi-Service müssen eine Woche vor Beginn der Betreuungszeit vom Hundehalter schriftlich beim Dogwalker-Service-Börnsen eingegangen sein, damit eine neue Planung erfolgen kann. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll in Rechnung gestellt.

www.die-gassizeit.de, Börnsen